Alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung – das ist in den ersten 6 Jahren in Deutschland angesagt bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
Danach gehört’s in jedem Jahr zum Pflichtprogramm!
Allerdings kann man – den richtigen Zeitpunkt abgepasst – eine Prüfung sparen.
Wenn man die 3. Prüfung – also im 6. Jahr – bereits im 71. Monat durchführen lässt, bekommt man die Plakette nochmals für 2 Jahre!
Ansonsten – also bei Prüfung im 72. Monat exakt zum vorgeschrieben Termin – wäre die nächste HU bereits im darauf folgenden Jahr fällig.
Um Missverständnisse, Diskussionen oder sogar Ärger hierbei zu vermeiden sollte man beim Termin (TÜV oder Dekra bzw. in der Werkstatt) vorab darauf hinweisen und sich auf den Gesetzestext der StVZO Anhang VIII beziehen.
Nach Auskunft von TÜV Süd und Dekra ist diese Handhabung völlig legal.
Vor kurzem hat ein Verwaltungsrichter in Koblenz die von Dir beschriebene Praxis für nicht rechtens erklärt.
Ob das Urteil bereits gültig ist, weiß ich nicht.
Ich empfehle, so zu verfahren, wie Du es auch rätst: VOR der HU klären, ob die begehrte Plakette für 24 Monate geklebt wird.
Andernfalls verabschieden und zur nächsten Prüfstelle fahren,
Volker 😉