Schlagwort-Archiv: Gasanlage

Unglaublich aber wahr: TÜV-Theater, Gas-Kino und Werkstattärger

Geschafft – Womo fertig! Wir mit Hund können wieder mit dem Wohnmobil los!

Dies gibt jetzt einen etwas ausführlicheren Beitrag:
Nach einem deutlich länger als geplanten Aufenthalt unseres Womos in der Werkstatt (abgegeben am 05.05.2014) sind die begehrten Plaketten aufgeklebt.

Neuer TÜV
2014-05-16 15.31.13

und neue Gasprüfung (neue Plakette jetzt wie beim TÜV mit Gültigkeitsjahr und -monat).
Monat jetzt auch oben:
2014-05-16 15.30.50

Die Mängel an sich sind aber jetzt z.T. mal nur „kaschiert“ – behoben sind sie scheinbar noch nicht.
Eigentlich wollten wir ja (nur) die HU/AU/Gasprüfung durchführen und die Sommerräder montieren lassen inkl. Nachschmieren der Alko-Hinterachsen.

4 Jahre nach der Neuzulassung nach Komplett-Umbau bedingt durch unseren Unfall Ende 2009 glaubte ich, dies dürfte ja eigentlich keine großen Probleme mit sich bringen.

Zumindest der Räderwechsel war mal kein Problem…
2014-05-16 15.29.56

Aber weit gefehlt:

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Gasprüfung – nur schnelles Geld oder auch korrekt und sicher?

Wie zuletzt berichtet hatte ich bei unserer seitherigen Werkstatt für Arbeiten an unserem Womo kein gutes Gefühl mehr, worauf ich mich auf die Suche nach einer „Neuen“ machte.
Fündig wurde ich mehr oder wenig durch Zufall ganz in der Nähe unseres Wohnorts.
Hier bekam ich nicht nur ein recht faires Angebot Weiterlesen

HU / AU / Gasprüfung + Diverses liegt an!

Es ist mal wieder soweit:
Bei unserem Wohnmobil sind Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) und Gasprüfung fällig!

2014-04-30 13.23.39

Erst einmal so viel vorne weg zum Mythos Gasprüfung zum HU-Termin:
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Gasprüfung zur Hauptuntersuchung neu gemacht werden muss. Weiterlesen

Kühlschrank, Heizung etc. während der Fahrt auf Gasbetrieb?

Betreiben von Gasgeräten in Campingfahrzeugen während der Fahrt

Unter Campern herrscht oftmals Verwirrung darüber, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Flüssiggasanlagen (insbesondere Heizungen und Kühlschränke) während der Fahrt betrieben werden dürfen.
Wichtigstes Kriterium zur Klärung und Abgrenzung ist hierbei das Fahrzeugalter, konkreter ausgedrückt das Datum, zu dem ein Serienfahrzeug seine Typgenehmigung erhalten hat.

Nationale Typgenehmigung vor dem 01.01.2007 bzw. EU-Typgenehmigung vor dem 01.01.2006: 

Die Nutzung der Gasheizung und/oder des Gaskühlschranks während der Fahrt ist nicht grundsätzlich verboten.

Es besteht über einen Anwendungshinweis (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e) zur Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE) grundsätzlich die Möglichkeit, Flüssiggasanlagen, sofern sie nach DIN EN 1949 installiert und geprüft sind, während der Fahrt zu betreiben. Die Flaschen dürfen somit während der Fahrt angeschlossen und geöffnet bleiben. Zusatzeinrichtungen sind nicht gefordert.

Der Camper sollte jedoch im eigenen Interesse Hinweise des Herstellers beachten. Handelt er entgegen ausdrücklichen Herstellerhinweisen, riskiert er im Schadensfall Ärger mit seiner eigenen Kaskoversicherung, die ihm dann grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte. 

Nationale Typgenehmigung nach dem 01.01.2007 bzw. EU-Typgenehmigung nach dem 01.01.2006: 

In Fahrzeugen, die nach diesen Stichtagen die Typgenehmigung erhalten haben, dürfen – auch in der gesamten EU – während der Fahrt Flüssiggasanlagen betrie-ben werden, wenn die Gasanlagen den Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und 2006/119/EG entsprechen. Die Gasanlage muss weiterhin entsprechend DIN EN 1949 aufgebaut sein.

Dazu muss eine entsprechende automatische Sicherheits-Absperreinrichtung (z.B. ein Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung eingebaut sein, die verhindern, dass bei einem Unfall LPG frei wird.

An Fahrzeugen, die nicht über eine automatische Sicherheits-Absperreinrichtung (z.B. einen Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung verfügen, müssen Warnschilder im Flaschenkasten und in der Nähe der Heizungsbedienung angebracht werden, durch die darauf hingewiesen wird, dass die Gasflaschen während der Fahrt zu verschließen sind. Gasgeräte können dann während der Fahrt nicht betrieben werden.

Quelle: ADAC