Schlagwort-Archiv: Hauptuntersuchung

Unglaublich aber wahr: TÜV-Theater, Gas-Kino und Werkstattärger

Geschafft – Womo fertig! Wir mit Hund können wieder mit dem Wohnmobil los!

Dies gibt jetzt einen etwas ausführlicheren Beitrag:
Nach einem deutlich länger als geplanten Aufenthalt unseres Womos in der Werkstatt (abgegeben am 05.05.2014) sind die begehrten Plaketten aufgeklebt.

Neuer TÜV
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und neue Gasprüfung (neue Plakette jetzt wie beim TÜV mit Gültigkeitsjahr und -monat).
Monat jetzt auch oben:
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Die Mängel an sich sind aber jetzt z.T. mal nur „kaschiert“ – behoben sind sie scheinbar noch nicht.
Eigentlich wollten wir ja (nur) die HU/AU/Gasprüfung durchführen und die Sommerräder montieren lassen inkl. Nachschmieren der Alko-Hinterachsen.

4 Jahre nach der Neuzulassung nach Komplett-Umbau bedingt durch unseren Unfall Ende 2009 glaubte ich, dies dürfte ja eigentlich keine großen Probleme mit sich bringen.

Zumindest der Räderwechsel war mal kein Problem…
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Aber weit gefehlt:

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Gasprüfung – nur schnelles Geld oder auch korrekt und sicher?

Wie zuletzt berichtet hatte ich bei unserer seitherigen Werkstatt für Arbeiten an unserem Womo kein gutes Gefühl mehr, worauf ich mich auf die Suche nach einer „Neuen“ machte.
Fündig wurde ich mehr oder wenig durch Zufall ganz in der Nähe unseres Wohnorts.
Hier bekam ich nicht nur ein recht faires Angebot Weiterlesen

HU / AU / Gasprüfung + Diverses liegt an!

Es ist mal wieder soweit:
Bei unserem Wohnmobil sind Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) und Gasprüfung fällig!

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Erst einmal so viel vorne weg zum Mythos Gasprüfung zum HU-Termin:
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Gasprüfung zur Hauptuntersuchung neu gemacht werden muss. Weiterlesen

Wohnmobile ab 3,5 Tonnen – 1 Jahr bei der HU sparen!

Alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung – das ist in den ersten 6 Jahren in Deutschland angesagt bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.

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Danach gehört’s in jedem Jahr zum Pflichtprogramm!
Allerdings kann man – den richtigen Zeitpunkt abgepasst  – eine Prüfung sparen.

Wenn man die 3. Prüfung – also im 6. Jahr – bereits im 71. Monat durchführen lässt, bekommt man die Plakette nochmals für 2 Jahre!
Ansonsten – also bei Prüfung im 72. Monat exakt zum vorgeschrieben Termin – wäre die nächste HU bereits im darauf folgenden Jahr fällig.

Um Missverständnisse, Diskussionen oder sogar Ärger hierbei  zu vermeiden sollte man beim Termin (TÜV oder Dekra bzw. in der Werkstatt) vorab darauf hinweisen und sich auf den Gesetzestext der StVZO Anhang VIII beziehen.

Nach Auskunft von TÜV Süd und Dekra  ist diese Handhabung völlig legal.