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Einig Europa?

Wie in so vielen anderen Bereichen auch herrscht innerhalb der EU
oder vielleicht auch nur bei einzelnen Beamten scheinbar sogar bei so einfachen Dingen wie bei der Auslegung  von Verkehrszeichen (Vorschriften?) Uneinigkeit.

Beispiel:
Nachstehendes Verkehrszeichen.
Bei uns (Deutschland) interpretiere ich dieses Zeichen
als gültig für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht,
wenn wie in nachfolgend beschriebenen Fall das Zusatzschild
„3,5 T“ (rechteckig, weiß, schwarze Schrift) darunter angebracht
oder ein sonstiger entsprechender Hinweis vorhanden ist.

Dies scheint aber gar nicht so weit von uns entfernt, nämlich z.B. in Österreich, schon wieder ganz anders auszusehen.

Hintergrund dieser Vermutung:
Unser Weg Richtung Süden führt uns oft durch Österreich (Fernpass/Reschenpass).
Ein kleines Stück nach dem Grenztunnel Füssen kommt in Österreich eine LKW Kontroll- und Wiegestelle.
Bei entsprechenden Aktionen wird auf der Durchgangsstraße
(= im weiteren Verlauf die „Fernpass-Bundesstraße“) obiges Verkehrszeichen mit der Zusatzangabe „3,5 T“ eingeschaltet und gleichzeitig die in die Fahrbahn eingelassene, elektronische Waage aktiviert.

Fahrzeuge über 3,5 T, also auch entsprechende Wohnmobile, müssen jetzt hier raus und werden in die Kontrollstation geleitet(meinte ich zumindest immer, da man ja auf der Durchgangsstraße jetzt gewogen und auf dem Bildschirm im Kontrollhaus als „zu schwer“ angezeigt wird).
Dies hatte für mich seither bedeutet:
Weiterfahren = Knöllchen im Verzug, und das in Österreich (also teuer)!!!

Doch weit gefehlt – wir sind nicht mehr in Deutschland!
Brav rausgefahren und in die LKW-Warteschlange eingereicht, musste ich mich von einem der Beamten ziemlich unfreundlich fragen lassen, was ich denn hier will und warum ich die LKW-Kontrollen behindere. Auf meine Antwort  “ … über 3,5 t ?… “ wurde ich dahingehend belehrt, dass dieses Zeichen bedeutet: „LKW über 3,5 T“. Ein Wohnmobil sei jedoch kein „LKW“ sondern ein „Sonderkfz-Wohnmobil“.  Also hätte ich hier momentan nichts verloren und sollte das Gelände schnellstens verlassen – dies sei im Moment eine LKW-Kontrollstelle und kein allgemeiner Rastplatz! (!!!???)

Bleiben die Fragen:
– was gilt wo?
– was bedeutet dann z.B. in Österreich das LKW-Überholverbot
für uns?
– was tu ich künftig wo und bei welchem Verkehrszeichen?
– ist das Alles Auslegungssache, Tagesform eines Beamten, oder das
Risiko, heute etwas zu tun was morgen schon wieder anders, also
richtig oder auch falsch (also vielleicht auch teuer) ist.

Ich werde vorsichtshalber einmal davon ausgehen, dass ich auch weiterhin allgemein (nicht speziell „LKW“ oder „Wohnmobil“) über 3,5 T etwas nicht darf was in Verbindung mit o.g. Zeichen steht.
Außer irgendjemand kann das irgendwann mal eindeutig definieren    🙂