Benimmregeln und Vorsichtsmaßnahmen bei Wien-Besuchen

Gepostete Meinung von
Österreich (Wien) (GAST) meint am 04.05.2013 14:23:07

Fahren Sie nicht mit der U6. Sie könnten leicht überfallen werden. Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 6, die von den wenigen Einheimischen liebevoll „Migrantenexpress“ genannt wird. Stören Sie sich nicht daran, wenn auf öffentlichen Plätzen laut schreiend Muslime ihre Feste feiern und stolpern Sie nicht über die rituell geschlachteten Tierkadaver. Drauftreten gilt als Beleidigung. Vorsicht beim Betreten von Kirchen. Diese könnten von Migranten besetzt sein, daher achten Sie, dass Sie nicht mit der Polizei in ein Scharmützel geraten. Besuchern mit dunkler Hautfarbe wird empfohlen, ein Schild mit der Aufschrift „Nichtdealer“ zu tragen, da es sonst leicht zu Verwechslungen kommen könnte und Sie plötzlich in Schubhaft genommen werden. Ein Vorteil in Wien sind die vielen Beratungsstellen, wo Sie bestens informiert werden, wie sie das Sozialsystem maximal in Anspruch nehmen können. Es ist daher nicht notwendig die Einheimischen direkt zu berauben. In Wien werden fast alle Sprachen gesprochen, hauptsächlich Türkisch, Serbisch und ein paar versprengte Typen sprechen sogar noch Deutsch.

Quelle: oe24.at

 

 

 

 

Einig Europa?

Wie in so vielen anderen Bereichen auch herrscht innerhalb der EU
oder vielleicht auch nur bei einzelnen Beamten scheinbar sogar bei so einfachen Dingen wie bei der Auslegung  von Verkehrszeichen (Vorschriften?) Uneinigkeit.

Beispiel:
Nachstehendes Verkehrszeichen.
Bei uns (Deutschland) interpretiere ich dieses Zeichen
als gültig für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht,
wenn wie in nachfolgend beschriebenen Fall das Zusatzschild
„3,5 T“ (rechteckig, weiß, schwarze Schrift) darunter angebracht
oder ein sonstiger entsprechender Hinweis vorhanden ist.

Dies scheint aber gar nicht so weit von uns entfernt, nämlich z.B. in Österreich, schon wieder ganz anders auszusehen.

Hintergrund dieser Vermutung:
Unser Weg Richtung Süden führt uns oft durch Österreich (Fernpass/Reschenpass).
Ein kleines Stück nach dem Grenztunnel Füssen kommt in Österreich eine LKW Kontroll- und Wiegestelle.
Bei entsprechenden Aktionen wird auf der Durchgangsstraße
(= im weiteren Verlauf die „Fernpass-Bundesstraße“) obiges Verkehrszeichen mit der Zusatzangabe „3,5 T“ eingeschaltet und gleichzeitig die in die Fahrbahn eingelassene, elektronische Waage aktiviert.

Fahrzeuge über 3,5 T, also auch entsprechende Wohnmobile, müssen jetzt hier raus und werden in die Kontrollstation geleitet(meinte ich zumindest immer, da man ja auf der Durchgangsstraße jetzt gewogen und auf dem Bildschirm im Kontrollhaus als „zu schwer“ angezeigt wird).
Dies hatte für mich seither bedeutet:
Weiterfahren = Knöllchen im Verzug, und das in Österreich (also teuer)!!!

Doch weit gefehlt – wir sind nicht mehr in Deutschland!
Brav rausgefahren und in die LKW-Warteschlange eingereicht, musste ich mich von einem der Beamten ziemlich unfreundlich fragen lassen, was ich denn hier will und warum ich die LKW-Kontrollen behindere. Auf meine Antwort  “ … über 3,5 t ?… “ wurde ich dahingehend belehrt, dass dieses Zeichen bedeutet: „LKW über 3,5 T“. Ein Wohnmobil sei jedoch kein „LKW“ sondern ein „Sonderkfz-Wohnmobil“.  Also hätte ich hier momentan nichts verloren und sollte das Gelände schnellstens verlassen – dies sei im Moment eine LKW-Kontrollstelle und kein allgemeiner Rastplatz! (!!!???)

Bleiben die Fragen:
– was gilt wo?
– was bedeutet dann z.B. in Österreich das LKW-Überholverbot
für uns?
– was tu ich künftig wo und bei welchem Verkehrszeichen?
– ist das Alles Auslegungssache, Tagesform eines Beamten, oder das
Risiko, heute etwas zu tun was morgen schon wieder anders, also
richtig oder auch falsch (also vielleicht auch teuer) ist.

Ich werde vorsichtshalber einmal davon ausgehen, dass ich auch weiterhin allgemein (nicht speziell „LKW“ oder „Wohnmobil“) über 3,5 T etwas nicht darf was in Verbindung mit o.g. Zeichen steht.
Außer irgendjemand kann das irgendwann mal eindeutig definieren    🙂