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Das skandinavische Jedermannsrecht – kein Freibrief für alles!!!

Viele Besucher dieses wwws wissen es bereits:
Wir verschmähen zwar die Sonne des Südens nicht, sind aber bekennende Nord-Fans. Dies kann zwar auch immer wieder mal die deutsche Nord-oder Ostseeküste sein, gerne begeben wir uns aber auch etwas weiter übers Wasser und besuchen regelmäßig die skandinavischen Regionen.

Jetzt stellen wir hier im www bei unseren Besuchern ein immer stärker werdendes Interesse an diesen Nordeuropäischen Reiseländern fest. Dies kommt sicherlich nicht zuletzt von den wunderbaren Gegenden und Landschaften und der Möglichkeit, eine vermeintlich grenzenlose Freiheit geniessen zu können.
In Verbindung hiermit wird auch immer wieder das skandinavische Jedermannsrecht angesprochen – aber Vorsicht!
Alles darf man nicht!
Eigentlich ist es nichts anderes als in Deutschland auch – man darf  sich in der Natur aufhalten und diese nutzen.
Aber in Grenzen und ohne Zerstörung, Vermüllung, Belästigung!

Da das Jedermannsrecht – und das haben wir leider selbst schon öfters erleben müssen – von manchen falsch interpretiert wird (daher kommen wahrscheinlich auch die in letzter Zeit vermehrt aufgestellten „Camping-Forbud-Schilder“) haben ich mal den kompletten Text des „Jedermannsrechts“ hier eingestellt:

Das skandinavische Jedermannsrecht:

Im Prinzip können Sie sich in Norwegen überall in der Natur frei bewegen, solange nichts anderes angegeben ist. Unzählige Möglichkeiten, um eine erlebnisreiche Erkundungstour zu machen! Das Jedermannsrecht (norwegisch: Allemannsretten) ermöglicht es Ihnen, sich in der Natur zu bewegen, d.h. am Strand, im Wald, im Gebirge und in anderen Gebieten, die nicht erschlossen sind.

Gesetzlich verankert ist das Jedermannsrecht nur in Norwegen.
In den restlichen skandinavischen Ländern (Finnland und Schweden) ist das Jedermannsrecht nur grob übernommen bzw.  sinngemäß geschrieben wobei  Finnland die Grenzen des Erlaubten teilweise im Naturschutzgesetz bzw. dem Strafgesetz festgelegt hat und man in Schweden vom „allemansrätt“ spricht, wozu es einen kurzen Text im Grundgesetz gibt.

 

Sich frei bewegen, genießen und sich erholen – nicht zerstören.
So könnte man das Jedermannsrecht knapp zusammenfassen. Was sollten wir wissen, wenn wir uns als Touristen in Schweden, Finnland und Norwegen aufhalten?

Zelten

Man darf ein paar Tage in der Natur zelten. Wenn beabsichtigt ist, längere Zeit zu zelten , sollten das mit dem Grundbesitzer abgeklärt werden  In Norwegen ist das Zelten auf 2 Tage beschränkt.

Es ist aber verboten, ohne Genehmigung des Besitzers landwirtschaftliche Nutzflächen zu betreten. Dazu zählen auch Wiesen, Rodungen, Baumschulenfelder und ähnliche Gebiete wo eine öffentliche Passage dem Besitzer schaden könnte. Sie müssen sich überall vorsichtig bewegen, so dass weder die Natur noch das Eigentum Schaden nehmen.
Nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Personen, die sich in dem Gebiet befinden.

Im Gebirge und fern von bewohnten Gebieten darf man jedoch auch länger zelten. An Schwimmstränden ist das Zelten meist nicht erlaubt. Bitte entspr. Verbotsschilder beachten.

 

Wohnmobil, Auto, Motorrad:
Gelände befahren

Das Jedermannsrecht gilt nicht für Autotouristen. Mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Wohnmobil darf natürliches Gelände nicht befahren werden. Auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen ist das Übernachten im Wohnmobil erlaubt. Fahrzeuge dürfen auf einem Parkplatz abgestellt werden um dann auf einer Wiese zu zelten.

Wandern, Radfahren, Reiten, Ski fahren.

Wandern, Radfahren, Reiten, Ski fahren ist generell erlaubt . Man sollte dabei jedoch keine weichen Böden, wie beispielsweise Moore, Flechten oder Islandmoos beschädigen.

Feuer machen

In Norwegen ist das Feuer machen zwischen dem 15. April und dem 15. September grundsätzlich verboten. Finnland schreibt vor, dass man ohne Erlaubnis des Eigentümers nie offenes Feuer machen darf.
Auf Felsuntergrund ist das Feuer machen verboten, da der Untergrund durch die Hitze bersten kann.
In Schweden ist es nicht generell verboten, Feuer in der Natur zu machen. Allerdings sollte man natürlich bei Feuergefahr (Hitze, Trockenheit) auf ein Lagerfeuer verzichten.

Beeren, Pilze, Blumen pflücken

Pilze, Waldbeeren und ungeschützte Blumen dürfen gepflückt werden.
Geschützt sind in Schweden beispielsweise alle Orchideenarten, sowie in Finnland geschützte Arten wie z.B der Eisenhut oder die Küchenschelle . Behörden geben Auskunft.

Das Pflücken von Moltebeeren ist erlaubt, aber nur zum sofortigen Verzehr. In Troms oder der Finmark ist das Pflücken von Moltebeeren verboten. Auch im finnischen Lappland kann das Pflücken von Moltebeeren zeitweise untersagt sein (bitte entsprechend erkundigen).

Fischen und Jagen

Fischen und Jagen sind nicht im Jedermannsrecht inbegriffen, deshalb sollten Sie sich zuerst nachfragen. Eisfischen ist erlaubt, aber wenn Sie mit Wurfangeln arbeiten, Fliegenfischen oder mit Reusen und Netzen Fische fangen wollen, dann sollten sie sich zuvor erkundigen, wo dies zulässig ist. Meist ist eine regionale Angelerlaubnis nötig (oftmals im regionalen Einzelhandel oder in Tourist-Infos erhältlich). Wichtig ist auch, sich über die zulässigen Ausfuhrmengen zu informieren. Zuwiderhandlung kann teuer werden!!!

Boot fahren

Sie dürfen sich frei auf allen befahrbaren Gewässern bewegen und dürfen ihr Boot auch vorübergehend an Land ziehen und am Ufer festmachen.

Hunde

Hunde müssen angeleint werden. Falls Sie mit ihrem Hund in den Bergen wandern wollen, sollten Sie sich zuvor erkundigen, ob das erlaubt ist. So dürfen Sie beispielsweise keine Hunde in die schwedischen Nationalparks mitnehmen.
Bitte entsprechende Einfuhrbestimmungen beachten (Impfungen, Wurmbehandlung etc.)

Freiheit und Verantwortung – so könnte man das skandinavische Jedermannsrecht wohl am besten umschreiben. Genießen Sie die Natur, aber lassen Sie Anderen auch etwas davon.