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Kühlschrank, Heizung etc. während der Fahrt auf Gasbetrieb?

Betreiben von Gasgeräten in Campingfahrzeugen während der Fahrt

Unter Campern herrscht oftmals Verwirrung darüber, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Flüssiggasanlagen (insbesondere Heizungen und Kühlschränke) während der Fahrt betrieben werden dürfen.
Wichtigstes Kriterium zur Klärung und Abgrenzung ist hierbei das Fahrzeugalter, konkreter ausgedrückt das Datum, zu dem ein Serienfahrzeug seine Typgenehmigung erhalten hat.

Nationale Typgenehmigung vor dem 01.01.2007 bzw. EU-Typgenehmigung vor dem 01.01.2006: 

Die Nutzung der Gasheizung und/oder des Gaskühlschranks während der Fahrt ist nicht grundsätzlich verboten.

Es besteht über einen Anwendungshinweis (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e) zur Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE) grundsätzlich die Möglichkeit, Flüssiggasanlagen, sofern sie nach DIN EN 1949 installiert und geprüft sind, während der Fahrt zu betreiben. Die Flaschen dürfen somit während der Fahrt angeschlossen und geöffnet bleiben. Zusatzeinrichtungen sind nicht gefordert.

Der Camper sollte jedoch im eigenen Interesse Hinweise des Herstellers beachten. Handelt er entgegen ausdrücklichen Herstellerhinweisen, riskiert er im Schadensfall Ärger mit seiner eigenen Kaskoversicherung, die ihm dann grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte. 

Nationale Typgenehmigung nach dem 01.01.2007 bzw. EU-Typgenehmigung nach dem 01.01.2006: 

In Fahrzeugen, die nach diesen Stichtagen die Typgenehmigung erhalten haben, dürfen – auch in der gesamten EU – während der Fahrt Flüssiggasanlagen betrie-ben werden, wenn die Gasanlagen den Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und 2006/119/EG entsprechen. Die Gasanlage muss weiterhin entsprechend DIN EN 1949 aufgebaut sein.

Dazu muss eine entsprechende automatische Sicherheits-Absperreinrichtung (z.B. ein Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung eingebaut sein, die verhindern, dass bei einem Unfall LPG frei wird.

An Fahrzeugen, die nicht über eine automatische Sicherheits-Absperreinrichtung (z.B. einen Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung verfügen, müssen Warnschilder im Flaschenkasten und in der Nähe der Heizungsbedienung angebracht werden, durch die darauf hingewiesen wird, dass die Gasflaschen während der Fahrt zu verschließen sind. Gasgeräte können dann während der Fahrt nicht betrieben werden.

Quelle: ADAC

Wohnmobilbrand – Feuerlöscher an Bord? (2)

Nicht immer ist die Ursache ein technischer Defekt im Motorraum!

Oft beginnen Brände innerhalb des Wohnraums (Küche, Kerzen, Kurzschluss etc.).

Daher ist ein Feuerlöscher im Wohnmobil immer hilfreich, zumal kleine Brände bei sofortigem Handeln mit dem richtigen Feuerlöscher mit Sicherheit bekämpft werden können, bevor sie sich ausdehnen!

Campingurlaub – Feuerlöscher an Bord und die Sicherheit fährt mit.

Der Urlaub ist die Zeit des Vergnügens und der Geselligkeit. Jeder der in seinem Urlaub aktiv mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen gestaltet, möchte dieses Lebensgefühl nicht mehr missen. Alles was man zum Leben braucht ist stets dabei und die Möglichkeit, den Urlaubsort jeden Tag zu ändern, das ist das Gefühl der Unabhängigkeit.
Doch das Leben auf engstem Raum und die Unbekümmertheit bergen Gefahrenquellen, denen es aktiv zu begegnen gilt. Sei es beim Kochen am Gasherd, beim Grillen oder der Kerzenschein am Abend, der Umgang mit dem offenen Feuer ist an der Tagesordnung und die ausgelassene Laune läßt uns unachtsam werden.

Ein unverzichtbares Sicherheitszubehör ist daher ein Feuerlöscher. Er muss griffbereit platziert und sicher befestigt sein. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass der Feuerlöscher immer einen festen Platz hat. „Fester Platz“ ist im doppelten Sinne zu verstehen. Der Feuerlöscher ist mit entsprechenden Halterungen an einem bestimmten Ort zu montieren und sollte sich nicht irgendwo im Stauraum befinden. Optimal ist die Befestigung in der Nähe der Eingangstür, hierdurch ist der Feuerlöscher sowohl von außen als auch von innen stets griffbereit. Sollte hier kein Platz vorhanden sein, bietet sich die Montage im Küchenbereich an.

Regelmäßige Prüfung:

Achten Sie darauf, dass die Prüffrist eingehalten wird. Feuerlöscher sollten alle zwei Jahre vom Kundendienst kontrolliert werden. Hierdurch wird die Funktionssicherheit gewährleistet. Ob und wann Ihr Feuerlöscher das letzte mal geprüft wurde, erkennen Sie an der Prüfplakette, die am Gerät angebracht ist. Falls Ihr Feuerlöscher älter als zwei Jahre ist und noch nicht geprüft wurde, sollten Sie sich mit dem örtlichen Kundendienst in Verbindung setzen. Neben der sachkundigen Geräteprüfung erhalten Sie hier auch fachkundige Beratung, wenn es um den Kauf eines neuen Feuerlöschers geht.

Quelle: brand-feuer.de

Wohnmobilbrand – Feuerlöscher an Bord? (1)

Vermutlich nach einem technischen Defekt brannte am Montagmorgen auf der Autobahn 8 nach München ein Wohnmobil völlig aus. 

Gegen 11 Uhr hatte nach Polizeiangaben ein niederländisches Ehepaar Rauch aus dem Motorraum bemerkt und war auf die Standspur der A 8 bei Hohenstadt gefahren. Danach fing der Fiat Ducato des 74-Jährigen gleich an zu brennen.  Das Wohnmobil, das kurz zuvor in Gruibingen noch aufgetankt worden war, brannte bis auf das Gerippe aus.

Das Ehepaar, das auf dem Weg in den Urlaub nach Österreich war, konnte nichts aus dem brennenden Fahrzeug retten. Durch die starke Rauchentwicklung und zwei im Wohnmobil befindliche Gasflaschen musste die Autobahn in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden. Es bildete sich bis zur Bergung, die nach 12 Uhr erfolgte, ein Stau von fünf Kilometer Länge. Die Feuerwehren von Wiesensteig und Gruibingen waren mit sechs Fahrzeugen und 28 Mann ausgerückt. Den Schaden aus dem Wohnmobil schätzt die Polizei auf 50.000 Euro.Ob die Fahrbahn beschädigt wurde muss noch geklärt werden.

Quelle: NWZ

Wohnmobilbrand – Feuerlöscher an Bord? (2)  folgt in Kürze.