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Kühlschrank, Heizung etc. während der Fahrt auf Gasbetrieb?

Betreiben von Gasgeräten in Campingfahrzeugen während der Fahrt

Unter Campern herrscht oftmals Verwirrung darüber, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Flüssiggasanlagen (insbesondere Heizungen und Kühlschränke) während der Fahrt betrieben werden dürfen.
Wichtigstes Kriterium zur Klärung und Abgrenzung ist hierbei das Fahrzeugalter, konkreter ausgedrückt das Datum, zu dem ein Serienfahrzeug seine Typgenehmigung erhalten hat.

Nationale Typgenehmigung vor dem 01.01.2007 bzw. EU-Typgenehmigung vor dem 01.01.2006: 

Die Nutzung der Gasheizung und/oder des Gaskühlschranks während der Fahrt ist nicht grundsätzlich verboten.

Es besteht über einen Anwendungshinweis (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e) zur Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE) grundsätzlich die Möglichkeit, Flüssiggasanlagen, sofern sie nach DIN EN 1949 installiert und geprüft sind, während der Fahrt zu betreiben. Die Flaschen dürfen somit während der Fahrt angeschlossen und geöffnet bleiben. Zusatzeinrichtungen sind nicht gefordert.

Der Camper sollte jedoch im eigenen Interesse Hinweise des Herstellers beachten. Handelt er entgegen ausdrücklichen Herstellerhinweisen, riskiert er im Schadensfall Ärger mit seiner eigenen Kaskoversicherung, die ihm dann grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte. 

Nationale Typgenehmigung nach dem 01.01.2007 bzw. EU-Typgenehmigung nach dem 01.01.2006: 

In Fahrzeugen, die nach diesen Stichtagen die Typgenehmigung erhalten haben, dürfen – auch in der gesamten EU – während der Fahrt Flüssiggasanlagen betrie-ben werden, wenn die Gasanlagen den Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und 2006/119/EG entsprechen. Die Gasanlage muss weiterhin entsprechend DIN EN 1949 aufgebaut sein.

Dazu muss eine entsprechende automatische Sicherheits-Absperreinrichtung (z.B. ein Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung eingebaut sein, die verhindern, dass bei einem Unfall LPG frei wird.

An Fahrzeugen, die nicht über eine automatische Sicherheits-Absperreinrichtung (z.B. einen Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung verfügen, müssen Warnschilder im Flaschenkasten und in der Nähe der Heizungsbedienung angebracht werden, durch die darauf hingewiesen wird, dass die Gasflaschen während der Fahrt zu verschließen sind. Gasgeräte können dann während der Fahrt nicht betrieben werden.

Quelle: ADAC