Hallo ihr Mobilisten
da bei diesem Thema scheinbar große Unsicherheit bis hin zu Meinungsverschiedenheiten herrscht habe ich mir mal die Mühe gemacht, hier ein wenig zu recherchieren.
Dabei bin ich auf die nachfolgenden, interessanten Auflistungen (Links) gestoßen, welche vielleicht etwas Klarheit in die Angelegenheit bringen.
Hauptsächlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen scheint hierbei die größte Differenz zu liegen, andere Vergehen gibt’s logischerweise nur bei Fahrzeugen / LKW’s ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht:
1.
Aktueller Bußgeldkatalog für PKW und andere Kfz kleiner als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
2.
Aktueller Bußgeldkatalog für Fahrzeuge / LKW ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
Zu 2.
gehören auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t aber mit Anhänger
Die Angaben stammen nicht von mir und sind daher ohne Gewähr!
Alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung – das ist in den ersten 6 Jahren in Deutschland angesagt bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
Danach gehört’s in jedem Jahr zum Pflichtprogramm!
Allerdings kann man – den richtigen Zeitpunkt abgepasst – eine Prüfung sparen.
Wenn man die 3. Prüfung – also im 6. Jahr – bereits im 71. Monat durchführen lässt, bekommt man die Plakette nochmals für 2 Jahre!
Ansonsten – also bei Prüfung im 72. Monat exakt zum vorgeschrieben Termin – wäre die nächste HU bereits im darauf folgenden Jahr fällig.
Um Missverständnisse, Diskussionen oder sogar Ärger hierbei zu vermeiden sollte man beim Termin (TÜV oder Dekra bzw. in der Werkstatt) vorab darauf hinweisen und sich auf den Gesetzestext der StVZO Anhang VIII beziehen.
Nach Auskunft von TÜV Süd und Dekra ist diese Handhabung völlig legal.
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