Dramatischer Fall von Tierquälerei in Burladingen

Im vorherigen Beitrag habe ich über den Wunsch der Jagdpächter „wildernde“ Haustiere abschießen zu dürfen, berichtet.

Wie reagieren Jagdpächter auf einzelne Situationen?
Sind die Jagdpächter überhaupt in der Lage, Situationen richtig einzuschätzen?
Wer beweist, dass/ob ein abgeschossenes Haustier tatsächlich gewildert hat, oder ob es „nur so“ im Wald angetroffen wurde?
Hängt das Leben eines Haustieres von der grundsätzlichen/momentanen psychischen Verfassung eines Jagdpächters ab?

Hier ein Beispiel aus dem schwäbischen Burladingen, Ende 2013:
Ein Jäger hat einen streunenden Hund eingefangen und am Heck seines Geländewagens 200 Meter weit durchs Wohngebiet geschleift.

Das Tier überlebte nur knapp.

Es ist kaum zu fassen, was sich am Samstagnachmittag am Burladinger Mettenberg ereignete: Ein Jäger griff im Wald, in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes am Stadtrand, einen herrenlosen Golden Retriever auf. Er band den Hund mit einer Schnur ans Heck seines Geländewagens und fuhr zurück ins Wohngebiet. Zunächst trabte der eingefangene Vierbeiner noch munter hinter dem Mercedes her – vorbei am Haus seiner direkt am Waldrand wohnenden Besitzer.
Die Besitzerin, der ihr achtjähriger Rüde „Jazz“ kurz davor beim Schneeschippen abhanden gekommen war, sah die Szene, erkannte den Jagdpächter am Steuer und zog das Genick ein: Jetzt würde ihr Hund abgeliefert – und das gerechte Donnerwetter folgen. Auch sie weiß, dass Hunde allein im Wald nichts verloren haben.
Doch es kam ganz anders: Der Jäger fuhr weiter Richtung Innenstadt, der Hund lief hintendrein. Die Besitzerin setzte sich ins Auto, folgte dem Geländewagen. Erst lichthupend, dann „wie wild hupend“ versuchte sie den Wagen zu stoppen. „Jazz“ lief noch, was die Lunge hergab. Während der Mann am Steuer sie offenbar beharrlich ignorierte, wurden die ersten Anlieger der Panoramastraße auf die Szene aufmerksam und versuchten winkend, die Fahrt aufzuhalten. Vergeblich. Der Jäger muss Zeugenaussagen zufolge sogar beschleunigt haben – mit der Folge, dass der Hund zu Fall kam und noch 200 Meter weit hinter dem Auto hergeschleift wurde. So lange, bis ein weiterer Anwohner, der gerade in seinem Garten arbeitete, die Lage geistesgegenwärtig erkannte – und mit einem Sprung auf die Straße den Jäger zum Anhalten zwang.

„Mein Hund lag leblos und blutüberströmt auf dem Asphalt“, berichtet die Besitzerin. „Ich schrie lauthals, dass mein Hund tot sei – er hätte meinen Hund getötet!“ Umstellt von aufgebrachten Augenzeugen wollte der Weidmann noch immer nicht von dem Tier ablassen. „Er bestand auf seinem Recht, den Hund mitzunehmen und zur Polizei zu bringen“, sagt die Besitzerin. Inzwischen stürzte sich ihr Mann in den Tumult und brachte das schwer verletzte Tier zu seinem Nachbarn, einem Tierarzt. Der kam glücklicherweise gerade nach Hause und kümmerte sich sofort um den Hund. „Das Tier hatte einen schweren Schock“, berichtet dieser. „Wenn der Hund noch ein paar hundert Meter weiter geschleift worden wäre, hätte er es wahrscheinlich nicht überlebt.“ „Jazz“ musste an mehreren Stellen genäht werden. Alle vier Pfoten waren offen und blutig, das Maul blutete, und an der Seite reichten die Schürfwunden bis auf den Knochen. Nach zweistündiger Behandlung war der ältere Hundeherr wieder auf seinen schmerzenden vier Beinen, die seither von so genannten „Walkern“, Pfotenstrümpfen, geschützt werden. Die Prognose ist günstig: „Jazz“ wird die Tortur wohl überleben.

Der Besitzer will es dabei allerdings nicht bewenden lassen. Der Mediendesigner hat die Tierquälerei gestern früh bei der Burladinger Polizei angezeigt. Sein erklärtes Ziel ist es, dass die Behörden dem Jäger das Handwerk legen. „Dieser Mann ist schon lange dafür berüchtigt, dass er alle Hundespaziergänger anpöbelt“, sagt der Mettenberg-Bewohner. „Der Mann ist unberechenbar – schon gar, wenn er eine Waffe dabei hat.“

Der Nachbar Dr. Günter Wiebusch, der auch Vorsitzender des Tierschutzvereins Zollern-Alb-Kreis ist, sieht das ähnlich: „Der Mann ist dafür bekannt, dass er Hundehalter belästigt, bedroht und anpflaumt. Ich kenne nur wenige Jäger, die so veranlagt sind.“ Wenn dieser Mann seinen Jagdschein behalten dürfe, „dann verstehe ich die Welt nicht mehr“. Auf der Homepage des Tierschutzvereins nahm Wiebusch ausführlich zu dem Fall Stellung. Seine Forderung: den „Jäger mit allen möglichen Mitteln unseres Rechtsstaates zur Verantwortung ziehen“.

Dass Wiebusch die Notwendigkeit eines rechtsstaatlichen Verfahrens so betont, liegt an der Facebook-Kampagne, die übers Wochenende angelaufen ist. Als der Fall in dem sozialen Netzwerk publik wurde, dauerte es nicht lange, bis einzelne Nutzer dazu aufriefen, dem Jäger dasselbe widerfahren zu lassen, was er dem Hund angetan hat. Besonnene Mitbürger hatten alle Mühe, die erhitzten Gemüter wieder zu beruhigen und Aufrufe zur Lynchjustiz zu unterbinden.

Der Rechtsstaat ist derweil nicht untätig. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Tierquälerei aufgenommen, und auch das Amt für Veterinärwesen und das Kreisjagdamt haben sich eingeschaltet. „Auf die bisherigen Informationen hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit Entsetzen reagiert und wird Anzeige wegen Tierquälerei stellen“, teilte das Landratsamt auf Anfrage mit. „Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, „wird das Kreisjagdamt ein Verfahren zur Einziehung des Jagdscheins und der waffenrechtlichen Erlaubnisse einleiten“.

Kreisjägervereinigung: Am besten den Jagdschein abgeben
Die Kreisjägervereinigung distanziere sich „aufs Schärfste“ von dem Verhalten des Burladinger Kollegen, erklärte Kreisjägermeister Walter Greff aus Killer. Es handle sich um ein „ganz krasses Fehlverhalten“, das „durch nichts zu entschuldigen“ sei und das „die gesamte Jägerschaft in Misskredit“ bringe.

Alle Konsequenzen müsse der Mann selber tragen, sagt Greff. „So einen Mann kann man nicht mehr auf die Jagd gehen lassen. Das Vernünftigste wäre, wenn er den Jagdschein selber abgeben würde, bevor er ihm genommen wird“.

Greffs Informationen zufolge will der Burladinger Jäger den Golden Retriever beim Wildern erwischt haben. Dann habe er offenbar versucht, den Hund an der Anhängerkupplung seines Autos zur Polizei zu bringen – mit schlimmen Folgen. „Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Riesenschweinerei“, beharrt Greff, der befürchtet, dass der Burladinger Fall „noch gigantische Wellen schlagen wird“.

Greff ist verzweifelt, dass so etwas in Burladingen passieren konnte: „Ich sage zu den Jägerkollegen immer: Redet vernünftig mit den Leuten, arrangiert euch mit den Hundebesitzern. Wildernde Hunde zu erschießen – selbst wenn es rechtlich erlaubt wäre – sei keine Lösung. Und hinter dem Auto herziehen erst recht nicht.

Tierschutzverein: Alle Mittel des Rechtsstaates ausschöpfen
Der Tierschutzverein Zollernalbkreis e.V., so heißt es in einer Erklärung auf der Homepage, „protestiert mit Nachdruck gegen diese übelste Tierquälerei durch einen Jäger. Wir erwarten neben juristischen Konsequenzen insbesondere auch eine klare und deutliche Vorgehensweise der Kreisjägervereinigung sowie der Jagdaufsichtsbehörden. Wir wenden uns gegen eine pauschale Verunglimpfung der gesamten Jägerschaft, aber wir können einen Jäger nicht tolerieren, der ganz offensichtlich der Verantwortung als Jagdscheininhaber in keiner Weise gewachsen ist, und seit Jahren durch ständige Belästigungen und Einschüchterungen von Hundehaltern auffällig geworden ist, ohne dass die örtliche Bevölkerung den Mut gefunden hat, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Auch dadurch wurde die aktuelle Eskalation erst möglich!

Quellen: diverse Medien (Tageszeitungen)
Weiter Berichte und Fotos hierzu bei Google:
Suchbegriffe: Burladingen Jäger Golden Retriever

Interessant in dieser Sache auch:
anti.jagd.www.de
Dann via Link zu: „Was Jäger verschweigen“
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